SDS Swiss Dental Solutions
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AGB) der SDS Swiss Dental Solutions AG mit Sitz in Kreuzlingen/TG (nachfolgend: SDS)

1. Geltung / Vertragspartner

 

SDS bietet ihre Produkte und Leistungen nur gewerblich tätigen Kunden (unabhängig
von der Rechtsform) bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts an und tritt mit diesen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden AGB in Beziehung. Anderslautende von Kunden stammende Vertragsbedingungen werden von SDS nicht anerkannt, auch wenn diese als bekannt vorausgesetzt werden können.
Mit Verbrauchern bzw. Konsumenten tritt SDS nur als Wiederverkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln sowie nicht-medizinischen Produkten von Drittherstellern auf der Basis der vorliegenden AGB in Beziehung.

 

 

2. Offerte und Vertragsschluss / Änderungsvorbehalt / Vorbehalt sämtlicher Rechte

 

a) Sämtliche Angebote von SDS, sei es über die Website www.swissdentalsolutions.com
oder in Katalogform, telefonisch oder über ein sonstiges Medium erfolgen in jedem Falle freibleibend. Die jederzeitige Änderung der Beschaffenheit, Konstruktion, Funktion sowie der verwendeten Materialien von Produkten, die durch SDS hergestellt oder vertrieben werden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
b) Bestellungen über die Website www.swissdentalsolutions.com können nur von registrierten Berufsträgern (Zahnärzte, Zahntechniker etc.) mittels nicht übertragbarem Login und Passwort gemacht werden. SDS behält sich vor, diesen Zugang im Falle von Missbrauch oder Zahlungsverzug des Kunden zu sperren bzw. zu löschen.
c) Ein Vertrag (inklusive Nebenabreden) zwischen SDS und dem Kunden kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Kundenbestellung oder die Ausführung der Bestellung seitens SDS zustande. Kundenbestellungen (ob telefonisch, schriftlich oder über die Website) sind verbindlich. Bestellungsänderungen jedwelcher Art haben nur Gültigkeit, wenn sie durch SDS schriftlich bestätigt wurden.
d) SDS behält sich sämtliche Rechte an allen dem Kunden ausgehändigten Unterlagen
(Angebote, Schulungsunterlagen, Berechnungen, Skizzen, Dokumentationsmaterial, Bilder etc.) und deren Inhalten ausdrücklich vor. Mit dem Kauf von SDS-Produkten werden keine geistigen Eigentums- bzw. Lizenz- oder Verwertungsrechte in irgendeiner Form auf den Kunden übertragen. SDS bleibt ausschliessliche Inhaberin dieser Rechte.

 

 

3. Lieferung / Versand / Gefahrenübergang / Annahmeverzug

 

a) Teillieferungen sowie die Verrechnung von Teillieferungen durch SDS sind stets zulässig.
b) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie durch SDS dem Kunden schriftlich
bestätigt wurden. Wurde eine Lieferfrist schriftlich bestätigt, beginnt diese am Tag nach
der schriftlichen Bestell- und Lieferterminbestätigung durch SDS. Die Lieferfrist wird eingehalten, wenn die Lieferung bis zum vereinbarten Termin dem Spediteur übergeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über.
c) Sofern der Kunde im Rahmen der Bestellung keine ausdrückliche Wahl trifft, wählt SDS die Art des Versandes sowie den Spediteur. In jedem Fall erfolgt der Versand (und auch allfällige Zölle, Abgaben, Versicherungskosten und Steuern) auf Rechnung und – vom Zeitpunkt der Übergabe der Produkte (auch bei Teillieferungen) an den Spediteur – auf Gefahr des Kunden. Ansprüche aus Schäden infolge des Transports können vom Kunden ausschliesslich gegenüber dem Spediteur geltend gemacht werden.
d) Gerät SDS mit der Lieferung in Verzug, ist der Käufer berechtigt, mittels schriftlicher
Mahnung an SDS die Lieferung zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist (mindestens 14 Arbeitstage) vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für einen allfälligen Verzugsschaden wird wegbedungen (siehe dazu Ziff. 6 nachfolgend).
e) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Lieferverzögerungen oder -ausfälle von
SDS-Zulieferern oder andere, von SDS nicht zu vertretende Hindernisse befreien SDS
für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung
an den Kunden. Sollte sich SDS bereits in einem Lieferverzug befinden, verlängert sich
der Verzug nicht durch den Eintritt einer der zuvor genannten Umstände.
f) Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände in Verzug, so kann SDS nach fruchtlosem Ablauf einer von SDS angesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen.

 

 

4. Zahlung

 

a) Die von SDS genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken und gelten – vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung – ab Sitz der SDS (EXW, exworks, Incoterms 2010) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs und Versandkosten sowie evtl. zusätzlicher Abgaben, Versicherungskosten und Zölle. Preise können von SDS jederzeit angepasst werden. Für den Kunden ist der Preis in der schriftlichen Bestellungsbestätigung von SDS verbindlich.
b) SDS ist berechtigt, jederzeit und ohne Grundangabe eine unverzüglich fällige Vorauszahlung des Rechnungsbetrags zu fordern. Ansonsten ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Weiteres fällig und in der angegebenen Höhe auf die angegebene Kontoverbindung von SDS zu bezahlen.
c) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann SDS ohne weitere Mahnung des Kunden ab dem 31. Tag nach dem Rechnungsdatum einen Verzugszins in gesetzlicher Höhe verlangen. Der Kunde anerkennt mit protestlosem Eintritt des Verzugs ausdrücklich, SDS den Rechnungsbetrag zuzüglich der Verzugszinsen zu schulden. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden, weiteren Verzugsschadens durch SDS bleibt unberührt.
d) Die Möglichkeit der Verrechnung steht dem Kunden gegenüber SDS nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SDS schriftlich anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden weder ein Verrechnungs- noch ein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

 

5. Prüfung der Produkte / Mängelrüge / Sachgewährleistung

 

a) Der Kunde hat die erhaltenen Produkte unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Als Mangel gilt nur das Vorliegen von Produkten, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs wesentlich von der Spezifikation im Katalog bzw. in der Offerte abweichen. Es bestehen keine Gewährleistungsrechte für Mängel, die infolge einer nicht bestimmungsgemässen oder unsorgfältigen Verwendung oder Behandlung entstehen. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach dem Zustellungstag keine schriftliche Mängelrüge (Datum des Poststempels) an SDS, gilt das Produkt als genehmigt. Später entdeckte, verborgene Mängel sind gegenüber SDS innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung zu rügen (Datum des Poststempels).
b) Für durch SDS weiterverkaufte Produkte von Drittherstellern schliesst SDS jede Haftung bzw. Gewährleistung aus. Im Falle eines Mangels werden die M.ngelansprüche
gegen den Dritthersteller – sofern solche vorhanden sind – an den Kunden abgetreten.
Der Kunde kann Ansprüche ausschliesslich gegen den Dritthersteller geltend machen.
Dies gilt insbesondere für alle Bestellungen von Verbrauchern bzw. Konsumenten.
c) Generell haftet SDS für Schäden aus mangelhafter Lieferung nur im Rahmen der nachfolgenden Ziff. 6.
d) Liegt ein Fall der Sachgewährleistung vor, stehen SDS nach deren freiem Ermessen
folgende Optionen alternativ zu:
i) Beseitigung oder Behebung des Mangels am Produkt durch SDS oder einen von
SDS beauftragten Dritten durch SDS (Nachbesserungsrecht);
ii) Ersatz des mangelhaften Produkts durch SDS, nach Rückgabe desselben durch den
Kunden an SDS.
Die erforderlichen Transportkosten (vom Domizil des Kunden gemäss Bestellung zu
SDS und zurück) gehen in beiden Fällen zu Lasten von SDS.
e) Kann SDS innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des mangelhaften Produkts
weder den Mangel beheben bzw. beseitigen noch Ersatz liefern, oder ist SDS zu einer
Mangelbehebung/Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist der Kunde berechtigt, den Preis
zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Gew.hrleistungsansprüche
sind ausgeschlossen. Ebenfalls sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen
(siehe dazu nachfolgende Ziff. 6).
f) Die Verjährungsfrist für jegliche Sachm.ngelansprüche – sofern diese nicht gemäss Ziff.
5 b. oben wegbedungen sind – beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang.

 

 

6. Haftung

 

a) Die Haftung von SDS bzw. ihrer Organe beschränkt sich auf Fälle von absichtlichem
bzw. grobfahrlässigem Fehlverhalten. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausgeschlossen
(Art. 100 Abs. 1 OR).
b) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare bzw. indirekte Schäden, Folgeschäden, Spezialschäden und alle sonstigen Arten von Schäden ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Die Haftung für Hilfspersonen, Arbeitnehmer und Vertreter (Art. 101 OR) wird ausgeschlossen.
d) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt in Bezug auf die vertragliche und ausservertragliche Haftpflicht.
e) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten gemäss gesetzlicher Regelung nicht bei
arglistigem Verschweigen von Mängeln. Ebenfalls gelten die Beschränkung nicht betreffend
Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftpflichtgesetzes sowie für Körperschäden.
7. Produktrückverfolgung
a) Der Kunde wird SDS unverzüglich schriftlich und umfassend über alle Ereignisse informieren, die ein Vorkommnis gemäss dem geltenden Medizinrecht mit einem von SDS gefertigten Produkt darstellen. Der Kunde wird SDS sowie andere involvierte Parteien in solchen Fällen nach besten Kräften unterstützen.
b) Der Kunde hat ein Rückverfolgungssystem einzurichten und zu unterhalten. Dieses System ermöglicht es, jedes von SDS gefertigte Produkt bis zum Endkunden/Patienten zu verfolgen. Folglich hat der Kunde seinem Kunden die von SDS dem jeweiligen Produkt zugeteilte LOT-Nummer weiter zu reichen. Der Kunde hat SDS auf Anfrage hin unverzüglich zu jeder Zeit über Art, Umfang und Dauer seines Rückverfolgungssystems zu informieren.

 

 

7. Fortbildungen

 

a) Die Anmeldung zur Fortbildung/Hospitation erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form per Online-Anmeldung, per E-Mail oder per Fax. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen der SDS Swiss Dental Solutions AG an.

b) Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der SDS Swiss Dental Solutions AG ist die Anmeldung für Sie verbindlich. Sie erhalten innerhalb der nächsten 48 Stunden eine Anmeldebestätigung sowie die Rechnung per E-Mail. Für die SDS Swiss Dental Solutions AG tritt die Verbindlichkeit erst mit dem Eingang der Zahlung ein.

c) Die ausgewiesene Kursgebühr versteht sich einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

d) Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zum ausgewiesenen Zahlungsziel (Eingang bei der SDS Swiss Dental Solutions AG) auf das angegebene Konto unter Angabe der Rechnungs-, Kunden- und Debitoren-Nummer zu überweisen.

e) Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist ein schriftlicher Rücktritt von der Fortbildung möglich. In diesem Fall ist eine Verwaltungskostenpauschale von 50 € zu entrichten.

f) Bei einem Rücktritt 4 Wochen vor der WEEK/den DAYS ist eine Stornogebühr von 200 € zu entrichten, 14 Tage vorher 500 €, bei weniger als 7 Tagen vor Fortbildungsbeginn 1.000 €. Bei einem Rücktritt 4 Wochen vor dem Kurs/Kongress ist eine Stornogebühr von 50 € (pro Kurs) zu entrichten, 14 Tage vorher 200 € (pro Kurs), bei weniger als 7 Tagen vor Fortbildungsbeginn 300 € (pro Kurs). Bei Nichterscheinen zum Kurs verfällt die Kursgebühr ohne einen Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung. Der gebuchte Platz ist selbstverständlich auf einen Ersatzteilnehmer übertragbar. 

g) Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie Anreiseinformationen, Hotelempfehlungen und, sofern erforderlich, gesonderte Teilnehmerinformationen.

h) Bei Unterbelegung der Veranstaltung oder bei kurzfristiger Absage einer Fortbildung durch den Referenten werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt. Bitte geben Sie deshalb Ihre Privattelefonnummer, E-Mail-Adresse und idealerweise Handynummer. Für die aus der Absage einer Fortbildung entstehenden Kosten ist die SDS Swiss Dental Solutions AG nicht haftbar. Der von Ihnen bereits bezahlte Rechnungsbetrag wird Ihnen umgehend zurückerstattet.

i) Änderungen des Programmablaufs behalten sich Veranstalter und Organisatoren ausdrücklich vor. Die SDS Swiss Dental Solutions AG haftet auch nicht für Inhalt, Durchführung und sonstige Rahmenbedingungen einer Fortbildung.

j) Während der Kongresse, Workshops und Fortbildungen werden von SDS Swiss Dental Solutions AG Video- und Fotoaufnahmen gemacht. Diese dienen u. a. der Berichterstattung und auch der Vorankündigung sowie Vermarktung künftiger Veranstaltungen in sozialen Netzwerken, der Presse und in Druckprodukten.

k) SDS Swiss Dental Solutions AG behält sich das Recht vor, Videos/Fotos die auf von SDS gesponserten Veranstaltungen aufgenommen wurden, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung derjenigen zu verwenden, die in den Videos/Fotos enthalten sind. SDS Swiss Dental Solutions AG darf das Video/Foto in Veröffentlichungen oder anderem Medienmaterial verwenden, das von SDS Swiss Dental Solutions AG hergestellt, verwendet oder unter Vertrag genommen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Broschüren, Einladungen, Bücher, Zeitungen, Magazine, Fernsehen, Websites, soziale Medien usw. Wenn Sie an einer SDS Swiss Dental Solutions-Veranstaltung teilnehmen oder SDS Swiss Dental Solutions AG nicht schriftlich benachrichtigen und wünschen, dass Ihr Foto/Video nicht von SDS Swiss Dental Solutions AG verwendet wird, erklären Sie sich damit einverstanden, SDS Swiss Dental Solutions AG von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung freizustellen, zu verteidigen, freizustellen und freizustellen von Ihrem Bild oder Ähnlichkeit.

 

 

8. Schlussbestimmungen

 

a) Die Instruktionen von SDS über die Verarbeitung bzw. Verwendung der Produkte sind vom Kunden strikte einzuhalten. Andernfalls werden Gew.hrleistungsansprüche nicht anerkannt.
b) Der Erfüllungsort ist – vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung – der Sitz von SDS.
c) Auf diese AGB sowie das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und SDS ist das
schweizerische materielle Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts von 1980
(CISG) anwendbar.
d) Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und SDS ist am
Sitz der SDS. SDS ist es jedoch unbenommen, den Kunden an seinem Sitz/Geschäftsort
ins Recht zu fassen.

 

Stand: Dezember 2019
SDS Swiss Dental Solutions AG, Kreuzlingen, Schweiz

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